Häufig gestellte Fragen

  • Wo muss die Vignette angebracht werden?
    Die Vignette muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe, oben links oder hinter dem Rückspiegel, aufgeklebt werden.
  • Wie lange ist die Vignette gültig?
    Die Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Insgesamt 14 Monate.
  • Was passiert bei falscher Anbringung?
    Eine falsch angebrachte Vignette kann als ungültig betrachtet werden und eine Ordnungsbuße nach sich ziehen.
  • Gibt es auch digitale Vignetten?
    Ja, seit dem 1. August 2023 gibt es neben der Klebevignette auch die E-Vignette für die Schweiz.
  • Muss ich eine Vignette für Motorräder haben?
    Nein, Motorräder sind in der Schweiz von der Vignettenpflicht ausgenommen.
  • Kann ich eine Vignette übertragen?
    Nein, die Vignette ist fahrzeuggebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Schnelle Leistung. Bewährte Qualität. Garantierte Ergebnisse.